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Reform des Maßnahmenvollzugs kurz vor Abschluss

Österreichs aktuelles System des Maßnahmenvollzugs stammt noch aus den 1970er-Jahren, als die Unterbringung in "Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher" eingeführt wurde. Nach viel Kritik, stark steigenden Zahlen der so Untergebrachten und Verurteilungen durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wurde bereits im Vorjahr ein entsprechender Entwurf in Begutachtung geschickt.

Der Maßnahmenvollzug (offiziell: "Mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen") soll dazu dienen, neben bzw. auch über die verhängte Strafe hinaus eine sonst wahrscheinliche Begehung weiterer strafbarer Handlungen durch den Verurteilten zu verhindern. So können etwa gefährliche Straftäterinnen und Straftäter oder Personen, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können, bzw. gefährliche Rückfallstäterinnen und -täter in den Maßnahmenvollzug kommen.

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An den aktuellen Regelungen kritisiert wurde, dass immer mehr Menschen wegen sogenannter minder schwerer Anlasstaten - wie etwa Nötigung - im Maßnahmenvollzug untergebracht wurden. Diese stellten bereits 2010 erstmals die anteilsmäßig größte Gruppe der Eingewiesenen dar. Das soll sich nun ändern.

Im Begutachtungsentwurf im Vorjahr wurden etwa die Strafschwellen für die Anlasstat erhöht (mit Ausnahmen bei hoher Gefährlichkeit des Täters). So sollen etwa nur jene psychisch kranke Menschen in den Maßnahmenvollzug, bei denen dies aufgrund ihrer Gefährlichkeit erforderlich ist - die anderen sollen im regulären Gesundheitssystem behandelt werden.