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Corona: Kontaktbeschränkungen für Weihnachten und Silvester

Bei Silvesterfeiern sind sechs Personen aus nur maximal zwei Haushalte erlaubt. Ausnahmen gibt es für den Heiligen Abend und den Christtag, da sind zehn Personen zulässig. Das gab Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nach einer Konferenz mit den Landeshauptleuten bekannt. Es gelten weiterhin auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 20.00 bis 6.00 Uhr, welche allerdings für Weihnachten und Silvester aufgehoben sind.

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Auch angesichts der Feierlichkeiten, erhalten die Bundesländer die Möglichkeit, eine Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen im Freien einzuführen. Zudem wird Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz verpflichtend, überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.