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Regierungsvorlage zu Whistleblower-Richtlinie Anfang Mai

Die Richtlinie hätte bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. "Das ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die Bundesregierung einfach nicht in die Umsetzung kommt", kritisierte Yildirim. Dabei wäre die Umsetzung dringend nötig.

Die rote Justizsprecherin verwies in diesem Zusammenhang auf das im Jahr 2013 eingeführte "Whistleblower-Tool", das bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angesiedelt ist. Von 1.086 Meldungen im Jahr 2013 ist die Zahl auf 13.220 im Jahr 2021 angestiegen. "Es gibt also offenbar großen Bedarf", so Yildirim, die einmal mehr eine Aufstockung der WKStA forderte.

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Wie Kocher in der Anfragebeantwortung erklärt, habe man im Vertragsverletzungsverfahren um eine Erstreckung der Frist ersucht. Sollte der vom Arbeitsministerium avisierte Zeitplan bis zur Verabschiedung der Vorschriften eingehalten werden, sei gewährleistet, dass die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof nicht befassen wird, hieß es.

Unter Whistleblowing versteht man das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben. Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, legte die EU-Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vor.