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Registrierungspflicht in Gesundheitsberufen aufgehoben

Ebenso ist der Einsatz von Personen ohne pflegerische Ausbildung oder von Personen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen und keine Nostrifizierung haben, zeitlich begrenzt. Sobald das Ende der Pandemie eingetreten ist, erlöschen diese Berechtigungen, teilte der Verband in einer Aussendung mit.

Auszubildende dürfen zur Aufrechterhaltung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz unabdingbar sei, hieß es. Dies müsse aber mit der Zustimmung der Auszubildenden erfolgen, zudem müssten erhöhte Schutz- und Hygienemaßnahmen verfügbar sein.

Der Verband wies zudem darauf hin, dass die 24-Stunden-Betreuung von den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen abzugrenzen ist. Aktuell werde deutlich, dass dieser Bereich wegen der Abhängigkeit von Personal aus dem Ausland "fragil und instabil" sei. Die Möglichkeit, in diesem Versorgungsbereich Zivildiener zur Überbrückung einzusetzen, soll verhindern, dass Menschen aus den Hochrisikogruppen aus medizinischen Gründen, die nichts mit Covid-19 zu tun haben, ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen.

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