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Coronavirus: Registrierungspflicht in Wiener Lokalen tritt in Kraft

Die Betriebe sind angehalten, die Unterlagen vier Wochen aufzubewahren. Die Verordnung gilt vorerst bis Ende des Jahres. Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, droht eine Geldstrafe. Der Datenschutz soll laut Rathaus gewährleistet werden. Die Behörde darf nur bei einem Infektionsfall in die Formulare Einsicht nehmen.

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