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RH empfiehlt Innen- und Justizressort bessere Zusammenarbeit

Beide Ministerien brauchen Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen. Aber sie gingen unterschiedlich an die Sache heran, etwa bei Auswahl oder Bestellung von Dolmetschern, aber auch bei der Verrechnung oder beim Einsatz technischer Hilfsmittel. Und es gab weitgehend keine Zusammenarbeit. Dabei wäre eine solche schon wegen der Kosten zweckmäßig gewesen, stellte der Rechnungshof fest. Und wies auch darauf hin, dass die Entlohnung letztmals 2007 inflationsangepasst wurde.

Speziell dem Straf-Landesgericht Graz empfohlen die Prüfer mehr Abwechslung: Denn dort wurden 2018 91 Prozent aller Aufträge einem einzigen Dolmetschbüro erteilt - wegen der raschen Verfügbarkeit und durchgehender Erreichbarkeit Tag und Nacht. Das sei zwar im Prinzip nachvollziehbar, berge aber doch die Gefahr eines Abhängigkeitsverhältnisses, merkte der Rechnungshof an.

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