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Schrems vs. Facebook: Prozess in Wien hat begonnen

Die Zulässigkeit der 2014 eingebrachten Klage beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das Oberlandesgericht (OLG) Wien, den Obersten Gerichtshof (OGH) und sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Jänner 2018 entschied der EuGH, dass Schrems zwar keine "Sammelklage" einbringen dürfe, aber das Landesgericht Wien für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook rein privat als Verbraucher nutze.

Schrems erwartet sich vom Prozess Aufklärung darüber, welche Daten Facebook eigentlich speichert, wie es in einer Stellungnahme hieß. Das Unternehmen gebe dies bis heute nicht preis, obwohl es nach dem Gesetz dazu verpflichtet sei. Ein weiterer Vorwurf von Schrems ist, dass Facebook die notwendige "Einwilligung" nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einfach umgeht, indem diese einfach in den Vertrag geschrieben wird.

Am ersten Verhandlungstag stand die Einvernahme der Vertreter beider Seiten auf der Agenda. Ein Urteil erwarteten beiden Seiten noch nicht.

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