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Schüsse bei Polizeieinsatz - Mann nicht schuldfähig

Der verdächtige Hausbewohner wird wegen der festgestellten Schuldunfähigkeit im Akt nicht mehr als Beschuldigter, sondern als "Betroffener" geführt. Die Untersuchungshaft, die zunächst über den 36-Jährigen verhängt worden war, wurde in eine "vorläufige Anhaltung" umgewandelt, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Freitag auf APA-Anfrage erklärte. Der Betroffene befindet sich aufgrund einer attestierten Fremdgefährdung derzeit in einer Sonderstation für forensische Psychiatrie unter ärztlicher Beobachtung.

Zunächst war gegen den Salzburger wegen versuchten Mordes ermittelt worden. Wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob gegen den Mann bei Gericht ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingebracht wird.

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Zu dem Einsatz war es gekommen, nachdem der Bewohner eines Einfamilienhauses aus nicht bekannten Gründen ausgerastet sein dürfte. Der 28-jährige Beamte, auf den der 36-Jährige im Garten des Hauses geschossen haben soll, erlitt eine Schusswunde am Arm. Eine weitere Kugel blieb in seinem Funkgerät stecken, das er in der linken Brusttasche seiner Jacke trug.

Ein zweiter Polizeibeamter, ein 23-jähriger Mann, hatte das Feuer erwidert. Er schoss offenbar zwei Mal auf den Angreifer. Dieser wurde beide Male im Oberkörper getroffen und dabei schwer verletzt. Wie der Vater des 36-Jährigen später gegenüber Medienvertretern erzählte, soll sein Sohn nach einem Wasserschaden in seinem Zimmer zunächst den Wasserhahn ausgerissen haben und dann aus dem Fenster gesprungen sein. Der zweite Sohn habe daraufhin in der Landesnervenklinik angerufen. Gekommen sei aber nicht die Rettung, sondern die Polizei, die den Mann in der Einfahrt des Einfamilienhauses antraf.

Im Fall des Polizisten, der geschossen haben soll, um einen weiteren Angriff zu unterbinden, wird noch die Rechtmäßigkeit des Waffengebrauchs geprüft. Auch in diesem Punkt ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen.