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Schul-Digitalisierungsplan passiert Ministerrat

Für das erste Jahr wird der Bezieherkreis sogar noch ausgeweitet - und zwar auf die sechste Schulstufe. Bezahlen müssen die Eltern 25 Prozent des Einkaufspreises, dafür geht das Gerät ins Eigentum des Schülers über. Von der Zuzahlung ausgenommen sind jene Familien, die Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Notstandshilfe beziehen, von den Rundfunkgebühren befreit sind oder wo ein im gleichen Haushalt lebendes Geschwisterkind im Jahr davor eine Beihilfe gemäß Schulbeihilfe- oder Studienförderungsgesetz bezogen hat. In diesen Fällen sind die mobilen Endgeräte gratis.

Ebenfalls mit Laptops bzw. Tablets ausgestattet werden jene Bundeslehrer (AHS-Unterstufe), die die jeweiligen Klassen unterrichten. Außerdem erhalten die Bundesländer als Dienstgeber der Landeslehrer (MIttelschule/Sonderschule) in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei Endgeräte pro erstmals teilnehmender Klasse für die Pädagogen an den teilnehmenden Schulen.

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