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Senioren kommen bald leichter zu Krediten

Formal handelte es sich um eine Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes, die im November vorgelegt wurde. Durch die Begutachtung haben sich nur noch technische Änderungen ergeben, erläuterte Zadic Mittwochmittag im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Neu ist vor allem das Inkrafttreten. War ursprünglich noch der 1. April angepeilt, wird es nun der 1. Mai, sollte keine Verzögerung im Parlament entstehen.

Für Zadic muss das Prinzip gelten, dass Senioren einen Kredit erhalten, wenn gute Sicherheiten vorhanden sind. Dies bedeute, dass die Lebenserwartung kein Hindernis mehr sein könne, wenn die Summe abgedeckt sei. Klar sei, dass bei Versterben Sicherheiten wie Eigentumswohnung und Haus hoch genug sein müssten, um den Kredit abzudecken.

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Korosec freute sich über das Zustandekommen der Novelle: "Ich habe eine Reihe von Bundesministern damit geplagt und nun ist es gelungen." Es sei ein wichtiger Tag im Kampf gegen Altersdiskriminierung. Der Finanzbereich sei für Senioren besonders wichtig, da er ein selbst bestimmtes Leben ermögliche.

Oft gab es in der Vergangenheit Probleme zu einem Kredit zu kommen, da die Lebenserwartung ein entscheidendes Kriterium war. Damit war es für Betroffene schwierig, zum Beispiel Umbauten zu stemmen. Nun mehr wird eben nur noch darauf abgestellt, ob der Kredit bedeckt werden kann: "Man geht ja nicht aus Jux und Tollerei zur Bank", betonte Seniorenbund-Obfrau Korosec.