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Sieben Volksbegehren können ab Montag unterstützt werden

Ziel aller Initiatoren sind zumindest die 100.000 Unterschriften, die eine Behandlung im Parlament garantieren. Eintragungsberechtigt sind alle Österreicher und Österreicherinnen, die in einer Wählerevidenz eingetragen sind; in der Einleitungsphase geleistete Unterschriften gelten als Unterstützungserklärung und werden in das Ergebnis eingerechnet. Wieviel Zuspruch die sieben Begehren erfahren haben, gibt das Innenministerium am Montag, 9. Mai, um 20.15 Uhr bekannt.

Unterstützt werden können die Begehren zwischen 2. und 9. Mai online oder in einem Eintragungslokal. Rund 2.000 sind dafür in Amtshäusern, Rathäusern oder Magistratischen Bezirksämtern eingerichtet. Die Öffnungszeiten erfährt man auf der Homepage des Innenministeriums (http://go.apa.at/RXkJOhdQ), dort findet sich auch ein Link für die Online-Unterschrift per Handysignatur.

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