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Soldat von Hunden getötet: Ermittlungsverfahren eingestellt

Sowohl gegen den zuständigen Hundeführer als auch gegen "Verantwortliche des Bundesheers, die nicht konkret ausgeforscht sind" war seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt worden. Im Raum waren der Verdacht der grob fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit gestanden.

Für die Hinterbliebenen des Opfers besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens zu stellen. Bis dato sei dies nicht passiert, teilte Staatsanwaltschafts-Sprecher Erich Habitzl laut dem Bericht der "Presse" mit. Gemeiner sagte der APA dazu, dass ein Antrag auf Begründung gestellt worden sei. Über einen Fortführungsantrag werde nach dem Einlangen der Begründung entschieden.

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