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SPÖ, FPÖ und JETZT einigten sich auf Parteifinanzen-Reform

Auf Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze stehen massive Strafen. Diese können bis zu 150 Prozent der illegal erhaltenen Summe betragen. Ebenfalls abgestellt soll der Missbrauch durch sogenannte Personenkomitees werden. Diese müssen sich künftig beim Unabhängigen Parteientransparenzsenat registrieren lassen, ihre Aufwendungen werden in die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Mio. Euro eingerechnet.

Der Parteibegriff wird dahingehend präzisiert, dass nicht nur regionale Unterorganisationen wie Landesgruppen darunter subsumierbar sind, sondern auch überregionale Teilorganisationen. Ausländische Spenden wird es in Hinkunft gar nicht mehr geben dürfen, Barspenden und anonyme nur mehr im Ausmaß von 500 Euro.

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