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StA Korneuburg übermittelte Akt in Cobra-Affäre an WKStA

Die Korneuburger Anklagebehörde wies darauf hin, dass die WKStA gemäß § 20b Abs 3 StPO Verfahren wegen § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) an sich ziehen könne, "an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht". Daher sei der Akt "der zur Führung solcher Verfahren besonders berufenen Spezialbehörde zur Prüfung eines Vorgehens gemäß § 20b Abs 3 StPO übermittelt" worden.

In der Cobra-Affäre geht es grundsätzlich um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Nehammer. Die Cobra-Beamten sollen nach ihrem Einsatz bei der Ehefrau des Regierungschefs betrunken mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben.

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Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch war von der Anklagebehörde in Wiener Neustadt eingeleitet worden. Aufgrund der Brisanz des Falles sei das Ermittlungsverfahren an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet worden. Diese wiederum hatte den Fall an die Behörde in Korneuburg delegiert.