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Sterbehilfe-Urteil: Schönborn warnt vor Druck auf Ältere

Er hofft, dass das Parlament "mit Weisheit nach guten Lösungen sucht" und Hospiz- und Palliativeinrichtungen ausgebaut werden, "dass das Töten nicht zur Routine wird", so Schönborn "Wenn jemand von der Brücke springen will, wird man versuchen, ihn davon abzuhalten. Soll es jetzt erlaubt sein, ihm den letzten Schubs zu geben? Und dass alle das gut finden?" zeigte sich Schönborn höchst kritisch gegenüber dem VfGH-Spruch. Er räumte ein, dass es "unerträgliche Situationen gibt, wo Schwerkranke sich den Tod wünschen". Doch die "wirklich menschliche Antwort" darauf sei "Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung".

Äußerst deutliche Worte wählte Schönborns Pressesprecher Michael Prüller. "Seien wir realistisch: Der Damm ist gebrochen. Ob man das nun als Erleichterung ansieht oder wie ich als Bedrohung: Der Weg ist frei für das Töten als anerkannte Option. Mit allen Folgen", schrieb er in einem Kommentar in der "Presse am Sonntag".

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Rendi-Wagner lehnt aktive Sterbehilfe als Ärztin ab, aber sie zeigte sich einverstanden, dass die "überschießende Strafbarkeit" für Beihilfe nicht mehr gelten soll. Man müsse konkrete Ausnahmen definieren und Missbrauch ausschließen. Zurückhaltend kommentierte sie das Kopftuch-Erkenntnis. Die Regierung forderte sie auf, die Bestimmungen zur Beihilfe zum Selbstmord "solide zu reparieren", nachdem der VfGH die Strafbarkeit (ab 2022) gekippt hat.

"Sehr froh" ist Rendi-Wagner, dass die Strafbarkeit der aktiven Sterbehilfe nicht aufgehoben wurde. Was aber die Beihilfe zum Selbstmord betrifft sei es "inhaltlich nicht nachvollziehbar, wenn Menschen sich strafbar machen können, wenn sie ein Zugticket kaufen für jemanden, der ins Ausland in eine legale Sterbeklinik fährt", sagte sie am Sonntag in der ORF-Pressestunde. Über das neue Gesetz - das die Regierung bis Ende 2021 vorlegen muss - sei eine breite Diskussion mit breitem Konsens nötig. Jedenfalls müssten Schmerz-, Palliativ- und Hospizversorgung flächendeckend ausgebaut werden.