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Strafprozesse in Wien bis Ostern auf Minimum reduziert

Sämtliche Schwurprozesse, die in den kommenden Wochen stattfinden hätten sollen, wurden dagegen abberaumt. In diesen Fällen erscheint die weitere Inhaftierung der Angeklagten insoweit unproblematisch, als bei Kapitalverbrechen wie Mord die bedingt obligatorische U-Haft gilt und die Tatverdächtigen bei einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe erwartet. Die U-Haft wird grundsätzlich auf die Haftstrafe angerechnet.

Um zur Eindämmung von SARS-CoV-2 beizutragen, wurden auch sämtliche Freifuß-Verfahren auf die Zeit nach Ostern verlegt. Abberaumt wurde beispielsweise die Verhandlung gegen die Grün-Abgeordnete Sigi Maurer, deren Prozess wegen angeblich übler Nachrede zulasten eines Bierwirten am kommenden Freitag fortgesetzt hätte werden sollen.

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Der Gerichtsalltag am Grauen Haus wird in den kommenden Wochen von wenigen Hauptverhandlungen, aber umso mehr Haftverhandlungen geprägt sein. Die Hauptverhandlungen - im Regelfall Einzelrichterverfahren - werden weiter per Videokonferenz mit der Justizanstalt (JA) Josefstadt abgewickelt. Die Angeklagten werden nicht vorgeführt, sie verbleiben in der JA und werden in den Gerichtssaal per Video zugeschaltet. Am Wochenende waren Bestrebungen im Laufen, die JA mit einer zweiten Videoanlage auszurüsten, um bei Bedarf mehr Verhandlungen gleichzeitig durchführen zu können.

Klar ist, dass die Strafverteidiger in der aktuellen Situation bestrebt sind, ihre in U-Haft befindlichen Mandanten aus dem Gefängnis zu bekommen, wo die Einschränkungen aufgrund des Coronavirus besonders drastisch ausfallen. In den kommenden Wochen werden am Landl daher deutlich mehr Haftverhandlungen als normalerweise stattfinden.