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Strengere Maßnahmen in Tirol ab Freitagabend

Mit Abend treten Maßnahmen in Kraft wie etwa jene, dass in besonders sensiblen Bereichen wie Alters- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und der Kinder- und Jugendhilfe lediglich zwei Besucher pro Tag erlaubt sind. Publikumsveranstaltungen dürfen nur mehr mit zugeteilten Sitzplätzen mit maximal 250 Personen abgehalten werden.  Der Getränke-Ausschank wird untersagt. Auch Beerdigungen sind von den am Donnerstag von der schwarz-grünen Landesregierung bekannt gegebenen Maßnahmen betroffen: Nur mehr 100 Menschen dürfen daran teilnehmen. Eingegriffen wird auch in die Vereinsaktivitäten: Sie werden auf den "eigentlichen Vereinszweck" beschränkt - damit muss etwa die Kantine nach einem Fußballspiel geschlossen bleiben.

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