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Studienbeihilfe steigt ab Herbst

Die Höchstbeihilfe liegt künftig bei 923 Euro pro Monat und damit etwas niedriger als die Mindestsicherung (978 Euro). Studierende dürfen aber vergleichsweise mehr dazuverdienen, ohne eine Kürzung der Förderung zu riskieren (15.000 Euro/Jahr).

Einfacher soll die Berechnung der Beihilfe werden. Bisher wurde dafür von einer fiktiven Höchstbeihilfe ausgegangen, von der je nach Vorliegen bestimmter Umstände Geld abgezogen wurde. Künftig wird von einem Grundbetrag von 335 Euro ausgegangen, zu dem bestimmte Zuschläge dazugerechnet werden.

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Die jeweiligen Kriterien ändern sich nicht (z.B. eigener Wohnsitz, höherer Beitrag für Studierende ab 24 bzw. 27, Zuschlag für Kinder). Unverändert bleiben auch die Anspruchsvoraussetzungen wie soziale Förderungswürdigkeit (abgesehen von der höheren Einkommensgrenze), Studienerfolg (Erbringung einer bestimmten Studienleistung, maximal zwei Studienwechsel) und maximale Studiendauer (Regelstudienzeit plus ein Semester).

Zuletzt war die Höchststudienbeihilfe 2017 nach zehn Jahren Pause um 18 Prozent erhöht worden. Derzeit beträgt die durchschnittliche Studienförderung 510 Euro im Monat, insgesamt beziehen etwa 46.400 Studierende eine Beihilfe. 2021 wurden für die Studienförderung 281 Mio. Euro aufgewendet, für heuer steigt dieser Betrag durch die Reform um 22 Mio. Euro, für 2023 um 68 Mio. Euro.

Am stärksten von der Erhöhung profitieren Studierende unter 24 Jahren (plus zwölf Prozent). Studierende über 24 Jahre bzw. Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter (Personen, die sich vor Studienbeginn schon längere Zeit durch eigene Berufstätigkeit "selbst erhalten" haben, Anm.) unter 27 Jahren kommen auf ein Plus von 8,5 Prozent.