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Termin für Strache-Prozess steht noch nicht fest

Einen Termin für die erste Verhandlung gebe es noch nicht, sagte eine Sprecherin auf APA-Anfrage. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat einen Strafantrag wegen des Verbrechens der Bestechlichkeit bzw. der Bestechung eingebracht. Der Strafrahmen beträgt laut Anklagebehörde sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Erstmals nach seinen verhängnisvollen Aussagen im Ibiza-Video muss sich Strache vor Gericht verantworten. Im sogenannten Prikraf-Verfahren geht es um möglichen Gesetzeskauf und damit verbundene Vergünstigungen für einen Privatklinikbetreiber. Dieser hatte 10.000 Euro an die FPÖ gespendet. Strache hatte in einem Chat mit diesen gefragt, was denn für ein Gesetz "gebraucht" werde.

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Die Einbringung des Strafantrages erfolgte nach Genehmigung dementsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium in Übereinstimmung mit dem "Weisungsrat". Das Landesgericht habe den Strafantrag bereits erhalten, wurde dort bestätigt. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Strafdrohung wird Straches Causa vor einem Einzelrichter verhandelt.