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U-Ausschuss: 16 weitere Sitzungstermine im kommenden Jahr

Die Dauer eines Untersuchungsausschusses ist grundsätzlich auf 14 Monate beschränkt. Jedoch ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils drei Monate auf Verlangen der einsetzenden Minderheit möglich. Der Auftrag eines Untersuchungsausschusses endet aber auch mit Ablauf der Gesetzgebungsperiode.

Von den Parlamentsfraktionen vereinbart wurden folgende Termine für 2021: 12./13. Jänner, 26./27. Jänner, 10./11. Februar, 17./18. Februar, 3./4. März, 16./17. März, 7./8. April sowie 13./14. April.

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