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U-Ausschuss: SPÖ befürchtet Anschlag auf Demokratie

An sich sind U-Ausschüsse ja Minderheitenrecht. Befindet eine Mehrheit jedoch den Untersuchungsgegenstand für nicht verfassungskonform, muss der entsprechende Antrag umformuliert werden oder ein Verfahren vor dem VfGH angestrengt werden. Die Entscheidung dürfte morgen Früh im Geschäftsordnungsausschuss fallen.

Einsprüche würden hier gemäß Usancen bis 24 Stunden vor der Sitzung eingebracht, führte Leichtfried aus. Dies sei nicht erfolgt, daher gehe er davon aus, dass der Antrag von SPÖ und NEOS ohne Änderung durchgehen werde. Im anderen Fall werde ein Minderheiten- zu einem Mehrheitsrecht gemacht.

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