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Übergangsfrist für neue E-Card bis Ende Mai verlängert

Die Verordnung dazu segnete der Ministerrat am Mittwoch ab. Der Grund sind die steigenden Infektionen mit Covid-19. Wegen der Coronakrise trafen sich die Regierungsmitglieder auch nicht persönlich, sondern tagten per Videokonferenz.

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Die Fristverlängerung ist ein Beitrag, um Personalressourcen in den Behörden - vor allem den Landespolizeidirektionen - nicht übermäßig zu binden. " Gleichsam geht es darum, Kundenkontakte zu verringern und mögliche Infektionen zu verhindern", steht in den Erläuterungen der Verordnung des Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne).

Neue E-Cards werden seit 1. Jänner nur noch mit Foto ausgestellt. Versicherte, für die kein Foto in einem Register vorhanden ist, müssen ein Foto beibringen - und haben dafür jetzt bis Ende Mai Zeit. Bis dahin können sie weiter mit der alten E-Card oder mit Ausweis und Versicherungsnummer einen Arzt aufsuchen.