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Übergangsregierungs-Ministerrat mit Finanz-Pflichtprogramm

Der Ministerrat war abermals nicht medienöffentlich. Zugang für Medien wurde nicht gewährt. Im Anschluss stellte sich die Bundesregierung mit einer Erklärung dem Nationalrat vor.

Die Regierung hatte vor dem Platzen der Koalition, den von der EU-Kommission geforderten Umsetzungsbedarf im Zusammenhang mit der Vierten Geldwäscherrichtlinie in Angriff genommen. Die Maßnahmen liegen vorwiegend im Bereich der Rechtsanwälte und Notare. Die EU-Kommission hatte unter anderem Klarstellungen bzw. Nachjustierungen bei diesen beiden Berufsgruppen gefordert. Auch sollte die Förderung der Zusammenarbeit der für Belange der Geldwäsche-Prävention und -Bekämpfung zuständigen Behörden und Stellen erzielt werden. Damit soll eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshofe (EuGH) vermieden werden.

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