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Ukraine aus Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" gestrichen

Diese hat in Asylverfahren eine gewisse Bedeutung: Bürger aus diesen Ländern haben kaum Aussicht auf einen Aufenthaltstitel als Flüchtling, es sei denn sie können individuell relevante Gründe vorbringen.

Auf der Liste stehen etwa die EU-Staaten, die Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Kanada und Australien, Südkorea, aber auch ehemalige Sowjetrepubliken wie Georgien und Armenien, die nordafrikanischen Staaten mit Ausnahme Ägyptens, Senegal, Ghana, Benin, Balkan-Länder von Serbien über Bosnien-Herzegowina bis zum Kosovo und als einziges südamerikanisches Land Uruguay.

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Unmöglich, als Flüchtling aus diesen Staaten Asyl zu bekommen, ist es nicht. So wurde 2021 beispielsweise sieben Serben, je drei Marokkanern, Tunesiern, Armeniern und Kosovaren und zwei Georgiern Asylstatus in Österreich zuerkannt.

Für den Status als "sicherer Herkunftsstaat" muss gewährleistet sein, dass in dem Staat keine politische Verfolgung stattfindet und gewisse Strafen ausgeschlossen sind. So sind die USA, in denen einigen Bundesstaaten weiter die Todesstrafe gilt, kein "sicherer Herkunftsstaat".