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Ukraine-Verdacht gegen Coop Himmelb(l)au auf Krim-Reisen

"Im Zusammenhang mit dem Verdacht, dass Vertreter des österreichischen Architekturbüros gegen die Ein- und Ausreisebestimmungen in das temporär okkupierte Gebiet der Autonomen Republik Krim sowie von Sewastopol verstoßen haben, wurde am 1. Dezember ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", informierte die für die Region zuständige ukrainische Staatsanwaltschaft mit Sitz in Kiew.

Konkret war die Rede von Artikel 332-1 des ukrainischen Strafrechts, der Krim-Reisen ohne ukrainische Sondergenehmigung sanktioniert, wenn damit die staatlichen Interessen der Ukraine geschädigt werden sollen. Für Firmenverantwortliche ist ein Strafmaß von drei bis fünf Jahren Freiheitsentzug vorgesehen.

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"Wir geben dazu keinen Kommentar ab", sagte Architekt Wolf D. Prix am Mittwoch in einem Telefonat mit der APA. Er wollte die Frage nicht beantworten, ob Mitarbeiter von Coop Himmelb(l)au in den letzten Jahren auf der Krim gewesen seien.

Vergangene Woche hatte Prix auf Ankündigungen aus Kiew, ihn und sein Büro im Zusammenhang mit dem Opern-Projekt zu sanktionieren, gelassen reagiert und erklärt, nicht in die Ukraine fahren zu wollen. Einstweilen könnte der prominente österreichische Architekt jedoch das osteuropäische Land noch bereisen: Über Prix lägen keine diesbezüglichen Informationen vor, informierte am Montag eine Sprecherin des für politische Einreiseverbote zuständigen Geheimdiensts SBU. Das ukrainische Außenministerium hatte zuvor Einreiseverbote für Vertreter von Coop Himmelb(l)au angekündigt.