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Umsatzsteuersenkung soll einfach umsetzbar werden

Damit der steuerliche Vorteil tatsächlich dort ankommt, wo er ankommen soll, stünden Experten des Ministeriums im Austausch mit Branchenvertretern, Steuerberatern und Firmen. Der entsprechende Erlass soll noch eine weitere Vereinfachungen bringen. So kann der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5 Prozent auch durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgen. Eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg reicht. So brauchen Betriebe die Registrierkassa nicht umstellen. Alleine in der Gastronomie wird mit einem Entlastungsvolumen von 700 Millionen Euro bis Jahresende gerechnet.

"Unsere Betriebe brauchen auch bei kurzfristigen Maßnahmen volle Rechtssicherheit und Klarheit für die Umsetzung in der Praxis", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Mittwoch gegenüber der APA. "Wir sind bei all unseren Maßnahmen so streng wie nötig und so kulant wie möglich. Der gute Austausch mit der Wirtschaft hilft beiden Seiten und schafft rasche Entlastung ohne überbordende Bürokratie aufzubauen."

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Die geplante Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie sowie im Medien- und Kulturbereich passierte am gestrigen Dienstag den Finanzausschuss des Nationalrates. Das Vorhaben wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen sowie FPÖ und NEOS im Ausschuss beschlossen. Die SPÖ stimmte dagegen, gab die Parlamentskorrespondenz am Dienstag bekannt.