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Umweltministerium hofft auf E-Autoboom bei Firmen

Denn seit 1. September kann eine Firma beim Kauf eines betrieblich genutzten Stromers neben der Ankaufprämie von 5.000 Euro auch 14 Prozent Ökobonus über die Investitionsprämie geltend machen. Dazu kommen weitere Kosteneinsparungen.

Gespart werden kann etwa auch durch die Befreiung der Normverbrauchsabgabe, der motorbezogenen Versicherungssteuer, durch die Befreiung vom Sachbezug und die Vorsteuerabsetzfähigkeit.

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Durch den zusätzlichen Bonus der Investitionsprämie "hat man bei vielen gängigen E-Fahrzeugmodellen bereits ab rund 30.000 Euro einen großen Preisvorteil", so das Ministerium. Außerdem können nun auch E-Lkw und E-Autobusse gefördert werden, wenn auch noch kaum Modelle am Markt sind.

Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) wirbt aber auch um Privatkunden für E-Autos: "Egal ob als Privatperson, Betrieb, Verein oder Unternehmen - jede und jeder kann sich eine Förderung für E- Fahrzeuge abholen". Die E-Mobilitätsförderung gilt beim Kauf von E-Fahrzeugen mit 100 Prozent Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern für Privatpersonen, Betriebe, Vereine und Gebietskörperschaften. Die Förderung läuft bis 31. Dezember 2020.