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Ungarn muss nach EuGH-Urteil seine Feinstaubwerte senken

Sonst kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen. Der Tagesgrenzwert für sogenannte PM10-Partikel sei in Budapest, dem Sajo-Tal sowie im Gebiet Pecs zwischen 2005 und 2017 "sehr regelmäßig" überschritten worden. Dies sei als "systematisch und ausdauernd" anzusehen, heißt es in dem EuGH-Urteil. Die Überschreitung des Grenzwerts stellt nach Auffassung der Richter nicht automatisch eine Vertragsverletzung dar. Die EU-Länder müssten aber sicherstellen, dass der Zeitraum so kurz wie möglich gehalten wird. Ungarn habe nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen.

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