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Strache-Prozess: Urteil in Neuauflage möglich

Der ehemalige FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache war in der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil allerdings auf.

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In dem Verfahren geht es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Der mitangeklagte Klinik-Betreiber Walter Grubmüller hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen - in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei - gespendet. Grubmüller erhielt ursprünglich zwölf Monate bedingte Haft.

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Eigentlich war bereits Ende des vergangenen Jahres ein Urteil erwartet worden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellt am eigentlich letzten Prozesstag kurzfristig und überraschend aber weitere Beweisanträge. Als weitere Zeugen geladen wurden zwei FPÖ-Abgeordnete, deren Unterschrift sich auf dem Initiativantrag befindet: Der nunmehrige Kärntner FPÖ-Obmann Erwin Angerer und Peter Wurm.