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Valorisierung der Sozialleistungen auf vielen Ebenen

Betroffen sind mit 2023 Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag. Im September folgt die Studienbeihilfe. Schon bisher wertangepasst wurden etwa Pflegegeld (analog zur Pensionserhöhung) und Sozialhilfe (analog zur Ausgleichszulage).

Weiters soll die Anrechnung des Familienzeitbonus (Papa-Monat) auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug mit dem Ziel einer Erhöhung der partnerschaftlichen Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung entfallen. Beim Kindergeld selbst wiederum wird die Zuverdienstgrenze von 16.200 auf 18.000 Euro jährlich erhöht.

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Ferner soll das Schulstartgeld ab dem Jahr 2023 gemeinsam mit der Familienbeihilfe im August statt wie bisher im September ausbezahlt werden.