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Van der Bellen begnadigte fünf Menschen zu Weihnachten

Gemeinsam mit dem Justizministerium nimmt der Präsident das ganze Jahr über Begnadigungen vor, in den überwiegenden Fällen handelt es sich um gnadenweise Beschränkungen der Auskunft aus dem Strafregister, damit die Begnadigten für ihre Jobsuche ein einwandfreies Leumundszeugnis vorweisen können.

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Weihnachtsgnadenaktion

Unter den 40 heuer Begnadigten befinden sich fünf Personen, die im Rahmen der Weihnachtsgnadenaktion aus einer österreichischen Strafanstalt entlassen wurden, teilte die Präsidentschaftskanzlei am Donnerstag in einer Aussendung mit. Bei diesen Personen wird angenommen, dass sie keine Straftaten mehr begehen. Ihnen wird der noch nicht verbüßte Strafteil für eine Probezeit von drei beziehungsweise fünf Jahren bedingt nachgesehen, sodass Sie vorzeitig am 15. Dezember aus der Haft entlassen wurden. Sie haben keine oder nur wenige Vorstrafen und haben sich in der Haft diszipliniert verhalten. Jene, die in Österreich bleiben, verfügen über eine Wohnmöglichkeit und finanzielle Versorgung. Ausländische Strafgefangene werden entsprechend fremdenrechtlicher Bescheide außer Landes gebracht.

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Im Jahr 2021 begnadigte Van der Bellen insgesamt 75 Personen: zwölf Fälle waren vorzeitig bedingte Haftentlassungen, 63 Fälle gnadenweise Beschränkungen der Auskunft. 2020 hatte der Bundespräsident 88 Personen begnadigt, darunter waren 17 vorzeitige bedingte Haftentlassungen.