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Verbotsgesetz: Anklage gegen Coronademo-Organisator

Ihm wird die Verharmlosung des Holocaust vorgeworfen, denn er soll auf Telegram und in einem Youtube-Video die Ausgangsbeschränkungen und die Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen haben. Sprecherin Ulrike Breiteneder bestätigte der APA einen Bericht des "Oö. Volksblatt" (Donnerstag-Ausgabe).

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Bereits im März war der Mann nicht rechtskräftig wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden. Der Aktivist soll u.a. Beamten drangsaliert, diverser Fehlverhalten bezichtigt und bei der Bezirkshauptmannschaft und im Landesverwaltungsgericht gefälschte Maskenbefreiungsatteste vorgelegt haben. Ein Prozesstermin im Fall der Verbotsgesetz-Anklage (§3h) liegt noch nicht vor.

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