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Vergewaltigung durch falschen Polizisten: 12 Jahre Haft

Der Schuldspruch erfolgte wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexueller Belästigung und öffentlicher geschlechtlicher Handlung, unbefugtem Fahrzeuggebrauch, Amtsanmaßung sowie wegen unerlaubtem Umgang mit Suchtgiften. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht, die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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