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Versammlungs- und Spielplatzverbot nicht eigens geregelt

Allerdings würden sich solche Maßnahmen durch die einzelnen Verkehrsbeschränkungen ergeben, sagte ein Sprecher von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zur APA. So gilt etwa ein Mindestabstand zu anderen Personen von einem Meter.

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Das Haus verlassen darf man laut der Verordnung nur, wenn man zur Arbeit will, es zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich ist oder es der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dient. Auch einkaufen darf man, nur wird hier ebenso darauf hingewiesen, dass ein Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Menschen einzuhalten ist. Spaziergänge im Familienverbund sind gestattet.

Geht es nach dem Gesundheitsministerium, ist es aufgrund der Summe dieser Beschränkungen nicht mehr nötig, ein Versammlungsverbot auszusprechen. Selbes gilt auch für das Betretungsverbot von Spielplätzen und Parks: Dieses ergebe sich allein durch das Verbot des Betretens "öffentlicher Orte", hieß es dazu aus dem Ministerium. Derzeit liegt es noch in der Hand der Kommunen, wie man mit diesen Vorgaben umgeht.

In Wien werden die Spielplätze jedenfalls gesperrt. Sie werden mit Absperrbändern gesichert, zudem weisen Schilder auf die aktuelle Situation hin, wie eine Sprechern der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) im APA-Gespräch erläuterte. In Wien sind inzwischen die meisten Spielplätze eingezäunt, was die Maßnahme erleichtert, wie betont wurde.