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Verschärfte Aufnahmekriterien für den Landesdienst in OÖ

Von der Sicherheitsüberprüfung betroffen sind Neueinsteiger insbesondere für Jobs in den Büros der Landesregierungsmitglieder, der Landtagsklubs und des Landtagspräsidenten sowie für Funktionen im Landesdienst, die entweder in größerem Umfang (wie etwa bei einer Anstellung in der IT) oder in zentralen beziehungsweise sensiblen Bereichen Zugang zu vertraulichen Daten haben.

Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) hatte vor dreieinhalb Wochen nach einer Tagung des Oö. Landessicherheitsrates angekündigt, er werde prüfen lassen, ob der Sperrvermerk des Bundesheeres, den es in diesem Zusammenhang gibt, auch im öffentlichen Dienst angewendet werden kann. Eine rechtliche Prüfung hat allerdings ergeben, dass die Sonderregelung des Bundesheeres nicht auf den Landesdienst übertragbar ist.

"Ein Sperrvermerk, wie er beim Bundesheer besteht und im letzten Landessicherheitsrat besprochen wurde, ist eine Sonderregelung des Bundesheeres und daher laut Einschätzung der Juristen des Landes im Landesdienst in dieser Form nicht möglich", hieß es am Samstag auf APA-Anfrage aus dem Büro des Landeshauptmannes. Deshalb kommt jetzt für Neueinsteiger im Oö. Landesdienst eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz. Dadurch sei eine zielgerichtete Überprüfung hinsichtlich Extremismustendenzen ohne Einschränkung der Persönlichkeitsrechte gewährleistet.

"Der Oö. Landesgesetzgeber verlangt von Oö. Landesbediensteten eine besondere Treue zum Bundesstaat und ein aufrichtiges und umfassendes Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Rechtsordnung der Republik Österreich sowie dem Bundesland Oberösterreich", wurde argumentiert. Radikalisierungstendenzen bei einzelnen gesellschaftlichen Gruppierungen in den letzten Jahren stünden dazu im Widerspruch, weswegen die Aufnahme solcher Personen im Oö. Landesdienst nicht erwünscht sei. Daher habe Stelzer die Direktion Personal angewiesen, bei künftigen Personalaufnahmen mit sofortiger Wirkung eine Sicherheitspolizeiüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz einzuholen.

In Ausnahmefällen könne bei bereits bestehenden Dienstverträgen eine Sicherheitsüberprüfung von Amts wegen erfolgen. Aber nur dann, "wenn Umstände bekannt werden, die erheblichen Zweifel an der gesetzmäßigen Amtsführung bzw. an der Geheimhaltung von vertraulichen Daten entstehen lassen".

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