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Versuchte Mitwirkung an Selbstmord: Pinzgauerin verurteilt

Die junge Frau wurde im Sinne der Anklage verurteilt, vom Vorwurf der Täuschung aber freigesprochen. Sie muss ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro und 890 Euro Schadensersatz zahlen. Die Beschuldigte erhielt zudem eine Weisung zu einer Psychotherapie. Die Bewährungsstrafe wurde unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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