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VKI einigte sich auch mit Wien Energie zu Preiserhöhung

Wer von dieser betroffen war und nicht mehr Kunde bei Wien Energie ist, kann sich an den VKI wenden. Wie die meisten Energieanbieter Österreichs hat auch die Wien Energie eine unzulässige Preisanpassungsklausel verwendet. Dass diese nicht rechtens war, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Herbst 2019 in einem Verfahren des VKI gegen die niederösterreichische EVN entschieden.

Zwischenzeitlich hat der VKI etwa mit EVN und stromdiskont.at (Enamo Ökostrom) eine Einigung erzielt. Mit weiteren Anbietern ist man im Gespräch, wie VKI-Chefjurist Thomas Hirmke der APA am Montag sagte. "Das betrifft die gesamte Branche."

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"Nach Auffassung des VKI müssen alle Energieanbieter, die auf der Grundlage vergleichbarer Preisanpassungsklauseln Tariferhöhungen durchgeführt haben, ihren Kunden die Preisaufschläge zurückerstatten, da keine gesetzeskonforme Rechtsgrundlage für die Preiserhöhungen vorgelegen hat", erklärte der VKI in einer Aussendung.

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Wien Energie hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bis Anfang 2019 eine Klausel, die es dem Unternehmen ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen.

Die Preiserhöhung von Herbst 2018 für die Tarifsegmente "Optima Strom" und "Optima Erdgas" für Haushaltskunden nimmt das Unternehmen nun zurück. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können mit einer Kompensation von rund 22 Euro für Strom und 15 Euro für Gas - in Form einer Gutschrift ("Gratisenergietage") oder einer Rücküberweisung aufs Konto. Der genaue Betrag ergibt sich aus dem Verbrauch. VKI und Wien Energie haben sich auf 39 Gratisstromtage und 16 Gratisgastage geeinigt, Berechnungsbasis sind die Jahresenergiekosten.

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Christian Wojta, Geschäftsführer der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG, sprach in der Aussendung von einer "attraktiven Lösung im Sinne der Kundinnen und Kunden", obwohl der OGH nicht über den Rückzahlungsanspruch entschieden habe. Hirmke ist froh, dass man sich lange Rechtsstreitigkeiten erspart hat und dass die Kunden bei der Refundierung eine Wahlmöglichkeit haben.

Entsprechende Informationsschreiben versendet Wien Energie derzeit an rund 690.000 Kunden. Wer das Geld rücküberwiesen bekommen will, muss sich bis Ende August 2020 auf der VKI-Website anmelden (www.verbraucherrecht.at/wienenergie). Das gilt auch für Haushalte, die mittlerweile nicht mehr bei Wien Energie sind, aber von der Preiserhöhung betroffen waren, sagte Hirmke zur APA.