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VKI fordert Rückerstattung für Skisaisonkarten 2020/21

Wer noch immer auf sein Geld wartet, kann sich beim VKI bis Ende Februar unter www.verbraucherrecht.at/skisaisonkarten2019-2020 registrieren. Angeboten wird Hilfestellung für folgende Skigebiete bzw. Skipässe: Ski amadé Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol, Freizeitticket Tirol. Alleine bei diesen Saisonkarten rechnet der VKI mit bis zu 200.000 Betroffenen.

Der VKI werde betroffene Saisonkartenbesitzer bei der Verfolgung ihrer Rechtsansprüche kostenlos unterstützen, erläutert Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, zur APA. "Wir streben eine außergerichtliche Einigung an. Sollte die nicht möglich sein, gehen wir zu Gericht".

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Der VKI habe bereits mehrere Musterklagen auf Rückerstattung der anteiligen Skisaisonkosten eingebracht, etwa gegen die Ski amadé GmbH. Das Erstgericht und das Berufungsgericht gaben dem VKI Recht und sprachen der betroffenen Familie rund 330 Euro zu. Der Rückerstattungsanspruch hängt von der Dauer der Skisaison und dem für die Saisonkarte bezahlten Preis ab. Beispielsweise betrug in dem vom VKI geführten Musterverfahren gegen die Ski amadé GmbH der aliquote Rückerstattungsanspruch für die Ski amadé Card (Erwachsener) 141,50 Euro. Trotz der rechtskräftigen Entscheidung des Berufungsgerichts verweigern nach wie vor viele Lift- und Seilbahnbetreiber mit dem Verweis auf eine "Einzelfallentscheidung" die Rückzahlung an betroffene Saisonkartenbesitzer, kritisieren die Verbraucherschützer.