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VKI setzte Rückerstattung von Lift-Saisonkarte durch

Falls der Käufer in der nachfolgenden Saison 2020/21 einen Bonus für die verkürzte Saison 2019/20 erhalten haben sollte, sei dieser Bonus vom Rückerstattungsbetrag abzuziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht führte demnach aus, dass der Grund für das Ausbleiben der Leistung nicht der Sphäre der Vertragspartner zuzurechnen ist. Daher erlösche für den Zeitraum der Schließung auch die Zahlungspflicht der Skigäste, erklärte der VKI am Dienstag in einer Aussendung.

Zur Vorgeschichte: Eine vierköpfige Familie hatte bei der Ski amadé GmbH Skisaisonkarten für 2019/2020 erworben. Insgesamt zahlten sie dafür 1.754 Euro. Die Gültigkeit der Saisonkarte war vereinbarungsgemäß für den Zeitraum 12. Oktober 2019 bis 03. Mai 2020 festgelegt und hätte demnach 205 Tage betragen sollen. Aufgrund von behördlichen Anordnungen angesichts der Coronapandemie mussten die Lift- und Pistenbetreiber aber am 16. März 2020 ihren Betrieb einstellen.

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Der VKI führt derzeit einige Musterprozesse zu diesem Thema. "Wir hoffen, dass die Liftbetreiber nunmehr einlenken und den Konsumentinnen und Konsumenten die anteiligen Kosten für die Schließungen der vergangenen Skisaison zurückerstatten. Wenn nicht, werden wir die Verfahren bis zum Obersten Gerichtshof führen", betonte Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen. Der VKI stelle kostenlose Musterbriefe zur Rückforderung zur Verfügung.

(SERVICE: Das Urteil im Volltext und den Musterbrief gibt es auf der Homepage des VKI)