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Vogelgrippe bei privater Geflügelhaltung in Oberösterreich

Rund um den betroffenen Betrieb werde für mindestens drei Wochen eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, um eine mögliche Übertragung zu verhindern. Innerhalb der Schutzzone mit einem Drei-Kilometer-Radius werden zudem alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert, hieß es weiter.

Seit Dienstag, 10. Jänner, gilt wegen des neuerlichen Ausbruchs der Geflügelpest in Europa in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko eine Stallpflicht. Die Vogelgrippe stelle "für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen", betont Landesveterinärdirektor Thomas Hain.

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