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Vor Treffen mit Risikopersonen dürfen Schüler daheimbleiben

Grundlage dieser Option ist eine Regelung, die schon seit Beginn der Coronapandemie im März gilt: Demnach können Schüler, die mit einer Covid-Risikoperson im Haushalt leben, vom Schulbesuch befreit werden. Diese Regelung soll nun auch in Fällen gelten, in denen Schüler zu Weihnachten auf Risikopersonen treffen. "Wenn Kinder und Jugendliche in den letzten Tagen vor Weihnachten die Wohnung nicht verlassen und keine anderen Kinder und Jugendlichen treffen, um damit ihr eigenes Infektionsrisiko zu reduzieren und Risikopersonen in der eigenen Familie zu schützen, wird dies von den Schulen als Entschuldigungsgrund akzeptiert", heißt es aus dem Bildungsministerium gegenüber der APA.

Treffen mit Personen, die nicht der Risikogruppe angehören, sind davon allerdings nicht umfasst. Weihnachtsfeiern mit den Großeltern gelten also nicht per se als Entschuldigungsgrund, Voraussetzung ist nämlich deren Zugehörigkeit zur Risikogruppe. Darunter fallen laut Ministerium etwa "hochbetagte Großeltern oder Personen mit einer Vorerkrankung und entsprechend geschwächtem Immunsystem (wie z.B. nach einer Chemotherapie)".

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Die Entscheidung, ob ein Schüler entschuldigt fehlen darf, trifft die Schulleitung. Sie kann Schüler, die sich aus coronabedingten Gründen nicht in der Lage sehen, am Unterricht teilzunehmen, "aus wichtigen Gründen" das Fernbleiben vom Unterricht erlauben. Die Schulpflicht gilt jedenfalls weiterhin, wie im Ministerium betont wird.