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Vorarlberg-Wahl: Berichte über nicht zugestellte Wahlkarten

Im Gegensatz zu einer Nationalratswahl werden ausgestellte Wahlkarten bei einer Landtagswahl nicht eingeschrieben versandt, daher sei eine Rückverfolgung nicht möglich, so Mähr. "Wird die Wahlkarte nicht eingeschrieben, kann die Gemeinde genau genommen nicht einmal beweisen, dass die Wahlkarte überhaupt ihren Weg aus der Wahlbehörde gefunden hat", sagte der Postgewerkschafter. Das Land würde hier an der falschen Stelle sparen, pro eingeschriebenem Brief werden 2,30 Euro verrechnet.

Gernot Längle von der Landeswahlbehörde entgegnete etwa gegenüber dem ORF Vorarlberg, dass die Behörde die Post darauf hingewiesen habe, Wahlkarten bevorzugt zu behandeln. Er fügte allerdings hinzu, "dass beim Wählen mit einer Wahlkarte laut Verfassungsgerichtshof jeder ein persönliches Restrisiko trage – wie etwa jenes, dass die Wahlkarte verloren geht oder die Zustellung eben nicht funktioniert", hieß es in dem Bericht.

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