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Vorarlbergerin ruft VfGH wegen Mautbefreiung an

Die Beschwerdeführerin will erreichen, dass das entsprechende Gesetz geändert wird. Der Anwalt der Lustenauerin, Karl Schelling, rechnet bis spätestens Sommer mit einer Entscheidung, ob der VfGH sich überhaupt mit der Beschwerde beschäftigt. Er sehe die formalen Hürden für sehr hoch an; wenn sich der VfGH jedoch entscheide, die Beschwerde anzunehmen, sehe er gute Chancen, dass die Mautbefreiung rückgängig gemacht werde, wird Schelling in dem ORF-Bericht zitiert. Selbst dann dürfte es aber mindestens ein Jahr bis zur Entscheidung dauern.

Die hinter der Beschwerde stehenden Gemeinden fühlen sich durch die seit 15. Dezember geltende Mautbefreiung zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz (Bez. Bregenz) und Hohenems benachteiligt, weil sie Ausweichverkehr durch ihr Gemeindegebiet befürchten. Sie haben bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres angekündigt, vor den Verfassungsgerichtshof ziehen zu wollen.

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