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ÖVP soll wegen Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze 880.000 Euro Strafe zahlen

Diese Entscheidung hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt am Mittwoch veröffentlicht. Dazu kommen noch weitere 80.000 Euro für Verstöße gegen die Spendenregelungen des Parteiengesetzes.

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Die Wahlkampfkostengrenze sieht vor, dass die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl nur maximal jeweils sieben Mio. Euro ausgeben dürfen. Die ÖVP unter Parteichef und Spitzenkandidat Sebastian Kurz hatte im Wahlkampf vor zwei Jahren 12,96 Millionen Euro ausgegeben - um fast sechs Millionen Euro mehr als erlaubt. Auch die FPÖ lag mit 10,72 Millionen Euro deutlich darüber, die SPÖ hat die Grenze mit 7,38 Millionen Euro leicht überschritten. Wie hoch die Sanktionen gegen FPÖ und SPÖ ausfallen, ist noch offen.

Die Strafe gegen die ÖVP fällt deutlich höher aus als jene 2013: Damals hatte die Partei die Wahlkampfkostengrenze um 4,3 Millionen Euro überschritten und musste dafür 300.000 Euro bezahlen.