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Weiter Proteste in Georgien gegen "russisches Gesetz"

UNO-Menschenrechtskommissar Volker Türk rief die Regierung auf, das Gesetz fallen zu lassen. 

Ein Teil der Demonstranten versammelte sich vor dem Parlament. Weitere Protestteilnehmer zogen demnach zum Heldenplatz, auf dem ein Denkmal für die im Krieg gefallenen georgischen Soldaten steht.

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Die Demonstranten blockierten die Straße zu dem Platz, die Polizei nahm mehrere von ihnen fest setzte wie bereits am Vortag Pfefferspray ein. Aus Solidarität mit den Festgenommenen zogen auch die Demonstranten vom Parlament zum Heldenplatz. Sie riefen "Nein zu Russland" und trugen Plakate mit den Bildnissen von Abgeordneten der Regierungspartei, die sie als "Verräter" bezeichneten.

Die Proteste gegen das "russische Gesetz" dauern in Georgien seit mehreren Wochen an. Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch in zweiter Lesung verabschiedet. Er sieht vor, dass sich Organisationen, die zu mindestens 20 Prozent aus dem Ausland finanziert werden, in Georgien behördlich registrieren lassen müssen. Die Regierungspartei Georgischer Traum strebt das Inkrafttreten des Gesetzes für Mitte Mai an.

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Kritiker sehen darin eindeutige Parallelen zum Gesetz gegen "ausländische Agenten" in Russland. Das erlaubt es den dortigen Behörden, massiv gegen kritische Medien und Organisationen vorzugehen.

Das Vorhaben muss noch in dritter Lesung vom Parlament verabschiedet werden. Zwar kann die pro-europäische Präsidentin Präsidentin Salome Surabischwili ihr Veto einlegen, doch verfügen die regierungstreuen Abgeordneten im Parlament in Tiflis über eine ausreichende Mehrheit, um das Veto der Präsidentin zu überstimmen.

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Georgien ist seit Dezember offiziell EU-Beitrittskandidat. Brüssel hatte erklärt, das Gesetz untergrabe die Beitrittsambitionen des Landes.

"Ich rufe die georgischen Behörden auf, dieses Gesetzesvorhaben zurückzuziehen und in den Dialog einzutreten, vor allem mit der Zivilgesellschaft und den Medien", hieß es in einer am Donnerstag in Genf veröffentlichten Erklärung Türks. Er kritisierte, dass Medien und Nichtregierungsorganisationen, die Geld aus dem Ausland erhalten, als Organisationen bezeichnet werden, "die im Interesse einer ausländischen Macht handeln". Eine solche Aussage bedrohe das Recht auf Meinungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit.

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