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Weltstrafgericht will Verfahren wegen Rohingya-Verfolgung

Bereits im vergangenen Jahr hatte sich das Gericht für den Fall zuständig erklärt, obwohl Myanmar kein Vertragsstaat ist. Aber Bangladesch, wohin schätzungsweise rund 700.000 Rohingya geflohen waren, gehört dem Gericht an. Die Anklage hat bisher noch kein offizielles Verfahren beantragt.

Chefanklägerin Fatou Bensouda untersucht seit 2018 Hinweise auf eine mögliche Verletzung fundamentaler Rechte. Dabei geht es um Tötungen, sexuelle Gewalt, Verschleppungen, Vertreibung, Zerstörungen und Plünderungen. Dafür werden die Militärs im vorwiegend buddhistischen Myanmar verantwortlich gemacht.

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