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Wieder Einsprüche gegen Vergabe der PCR-Tests an Schulen

Die Abwicklung der PCR-Tests wurden von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) im Mai ausgeschrieben - und zwar mit der Einschränkung, dass es noch unklar ist, ob bzw. in welchem Umfang diese zum Einsatz kommen. Laut den Plänen des Bildungsministeriums soll dies Ende des Monats feststehen.

Eine Vergabe sei "zu einem gewissen Grad eine Ermessensentscheidung", meinte Polaschek zu den Einsprüchen. "Es kann immer sein, dass das Bundesverwaltungsgericht dann zu einer anderen Entscheidung kommt. Das ist bei Beschaffungsvorgängen nicht ungewöhnlich."

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Im vergangenen Schuljahr hatte das Gericht zwar die Basisrahmenvereinbarung nicht beanstandet. Allerdings wurden bei Abrufen zweimal Verstöße gegen die Vergaberichtlinien festgestellt und Geldbußen von insgesamt 850.000 Euro verhängt.

Ausgeschrieben wurde in fünf Regionen: Niederösterreich/Burgenland, Oberösterreich/Salzburg, Steiermark/Kärnten, Tirol/Vorarlberg sowie Wien. Sollten die Schulregeln PCR-Tests vorsehen und diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, sollen laut Polaschek Antigentests zum Einsatz kommen.