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Wiener Christkindlmärkte wieder offen

Christkindlmärkte gelten allerdings als Gelegenheitsmärkte, die nicht automatisch den Regeln von allgemeinen Zusammenkünften unterworfen sind. Sie sind als reine Verkaufsmärkte anzusehen, nach der maßgeblichen Verordnung des Bundes kommt für sie daher die 2G-Regel zu tragen. Darüber hinaus muss auf Christkindlmärkten auch keine FFP2-Maske getragen werden, sofern sie ausschließlich im Freien stattfinden.

Laut "Krone" wurden in den Vormittagsstunden Besucherinnen und Besucher ohne gültigen PCR-Test längere Zeit vom Sicherheitsdienst abgewiesen und nicht auf das Gelände des größten Wiener Christkindlmarkts gelassen, ehe sich am Rathausplatz das Missverständnis klärte. Seitens der Stadt Wien hieß es dazu auf APA-Anfrage, in den Erläuterungen zur Verordnung sei die für Weihnachtsmärkte maßgebliche Regelung enthalten. Ob der Irrtum auf Seiten des Veranstalters oder der Sicherheitsfirma lag, ließ sich für die APA vorerst nicht klären.

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Das Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) präzisierte indes, was in Wien für Christkindlmärkte konkret gilt: Sie können derzeit nur als Verkaufsmärkte stattfinden, das heißt Verkaufsstände haben offen, während Gastrostände nur Take Away anbieten. Besucher müssen geimpft oder genesen sein und - abgesehen von Innenräumen - keine FFP2-Maske tragen. Erworbene Speisen und Getränke sind in einem Mindestabstand von 50 Metern zu konsumieren. "Damit entzerren wir die Besucherströme und andererseits stellen wir so sicher, dass die Christkindlmärkte ihren Charakter als reine Verkaufsmärkte behalten", stellte ein Hacker-Sprecher klar.