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Wiener Verordnung verlängert Corona-Sonderweg

Doch auch in Wien fallen die meisten Corona-Regeln. So verzichtet die Landesregierung etwa auf Sonder-Maßnahmen im Handel. Zudem wird mit der Novellierung der Verordnung, die im Laufe des Tages kundgemacht wird, das Besucherlimit in Kranken- und Kuranstalten aufgehoben. Was dort ebenso wie in Alten- und Pflegeheimen bleibt, ist ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test als Zugangsvoraussetzung.

Gestrichen wird hingegen die Wiener Sonderregelung, wonach Eltern beim Abholen ihrer Kinder aus Kindergärten in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen haben. Von den Bundesregeln hebt man sich nur noch in zwei Bereichen ab. Einerseits ist die Maske in allen Massenbeförderungsmitteln sowie geschlossenen Stationen, Bahnhöfen und Bahnsteigen zu tragen. Andererseits ist sie in den Kundenräumen von Apotheken anzulegen. Gleiches gilt für das Personal in diesen beiden Bereichen, wenn keine sonstigen geeigneten Schutz-Maßnahmen etabliert sind.

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Zu den Wiener Regeln kommen noch jene wenigen Einschränkungen, die in der gestern erlassenen Bundesverordnung enthalten sind. Konkret handelt es sich dabei um eine Maskenpflicht in "besonders vulnerablen Settings" wie Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstige Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, also auch Arztpraxen, sowie in Alten- und Pflegeheimen. Auch in der mobilen Pflege mit Ausnahme des Behindertenbereichs bleibt die Maskenpflicht erhalten.

An weitere Lockerungen über den Sommer denkt man in Wien offenbar nicht. Denn die Verordnung ist wie die Regelung des Bundes bis 23. August befristet.