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Winterreifenpflicht in Kraft

Lkw und Busse mit mehr als 3,5 Tonnen müssen ab 1. November zumindest auf den Antriebsrädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Für diese Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen "Matsch und Schnee" (M+S, M.S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März.

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